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.swiss-Domains: Bald auch für Privatpersonen

.swiss-Domains: Bald auch für Privatpersonen

Veröffentlicht am 7. Februar 2024
  4 Min. Lesezeit
•  Aktualisiert am 11. November 2024

Ab dem 24. April 2024 können neu auch Privatpersonen .swiss-Domains kaufen. Ein Überblick über die Voraussetzungen und das besondere Registrations-Verfahren.

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Seit die Domainendung .swiss im Jahr 2016 für die Allgemeinheit freigegeben wurde, standen .swiss-Domains nur für im Schweizer Handelsregister eingetragene Unternehmen mit Verwaltungssitz in der Schweiz, öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Kantone, etc.) und Vereine mit physikalischem Verwaltungssitz in der Schweiz zur Verfügung. Bis 2023 wurden rund 19000 Domains mit dieser Endung registriert und diese Zahl verharrt seitdem auf diesem Niveau.

.swiss-Domains neu auch für Privatpersonen

In einer Medienmitteilung vom 28. Juni 2023 gab der Bundesrat die Öffnung der Domain-Endung .swiss für Privatpersonen und die dazu nötige Revision des hierzu relevanten Gesetzestexts VID (Verordnung über Internet-Domains) bekannt. Die angepasste Verordnung trat per 1. Januar 2024 in Kraft. Mittlerweile hat auch der zuständige Registerbetreiber für .swiss-Domains – das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) – die Voraussetzungen für .swiss-Domains bekannt gegeben. Wer all diese Voraussetzungen erfüllt, kann ab dem 24. April 2024 auch als Privatperson .swiss-Domains registrieren.

Was muss ich bei der Registration meiner .swiss-Domain beachten?

Um als Privatperson eine .swiss-Domain registrieren zu können, musst du entweder Schweizer StaatsbürgerIn sein oder deinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Falls du im Ausland lebst, darfst du die Domain nur für private oder wohltätige Zwecke sowie Vereinszwecke verwenden, nicht aber für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus.

Zusätzlich muss dein gewählter Domainname mindestens eine der folgenden Bezeichnungen beinhalten:

  • Vorname
  • Nachname
  • Allianzname (=Doppelname, wie «Zwicki-Müller»)
  • Name, der im Zusammenhang mit einem religiösen Orden erworben wurde
  • Künstlername, mit welchem die Person Bekanntheit erlangt hat
  • Bezeichnung, auf welche du Anspruch aus dem Kennzeichenrecht hast (z.B. eingetragene Marke)

Der Domainname darf mit weiteren Bezeichnungen ergänzt werden. Sofern dein Name einer Bezeichnung mit generischem Charakter entspricht (z.B. «Müller»), darf die Domain nicht vergeben werden, ausser du kombinierst diese mit deinem Vornamen oder einer anderen Bezeichnung (z.B. Hobby, Angabe des Berufs, Fantasiebezeichnung, o. Ä.)

Welche Angaben werden benötigt?

Bei Privatpersonen müssen Adresse und AHV-Nummer beim Gesuch angegeben werden. Hierbei ist wichtig, dass der Nutzer der Domain identisch mit dem Gesuchsteller ist. Das bedeutet, ein Webmaster darf keinen Antrag mit seinen eigenen Angaben für einen betreuten Kunden einreichen, sondern muss dessen Angaben/AHV-Nummer verwenden.

Warum eine .swiss-Domain?

«Made in Switzerland» ist mehr als nur eine Herkunftsbezeichnung, sondern steht auch für Qualität, Kompetenz, Tradition und Bodenständigkeit – sowohl im In- als auch im Ausland. Da allein dieses Label den Verkaufswert von Waren und Dienstleistungen immens erhöht, ist es sehr begehrt – und entsprechend stark reguliert.

Der Registerbetreiber für .swiss will deshalb, dass dieser Mehrwert von «Made in Switzerland» ebenfalls bei seinen Domains gilt. Daher gehört diese Domainendung zu den am stärksten regulierten überhaupt. Man kann dadurch davon ausgehen, dass hinter einer .swiss-Domain tatsächlich eine Schweizer Firma, Organisation oder Privatperson steht.

Die Domainendung .swiss ist somit für jede Schweizer Firma, Organisation oder Privatperson sehr interessant, welche ihren Bezug zur Schweiz hervorheben möchte.

Erhalte ich die .swiss-Domain sofort?

Nein, anders als bei den meisten anderen Domainendungen geschieht die Registration nicht sofort, sondern durchläuft ein mehrstufiges Antragsverfahren, an dessen Ende über die Vergabe entschieden wird. Alle Gesuche werden zudem wöchentlich am Dienstag für 20 Tage auf einer Liste veröffentlicht, damit Gegengesuche eingereicht werden können oder Einspruch erhoben werden kann. Ist dies der Fall, wird die Domain nicht oder gemäss einer festgelegten Rangordnung vergeben.

Weitere Informationen zu den Registrierungsvoraussetzungen findest du auf der Website des BAKOM.

Kann ich die Domain auch bei hosttech registrieren?

Ja, natürlich. Für dein Unternehmen oder deine Organisation mit Verwaltungssitz in der Schweiz kannst du bereits jetzt eine .swiss-Domain registrieren. Anträge für Privatpersonen sind erst ab dem 24. April 2024 möglich.

Sobald du die Domain bestellt hast, kontaktiert dich unser Kundendienst wegen der nötigen Angaben für das Registrations-Gesuch. Mit deinen Angaben versuchen wir dann umgehend, die Domain für dich zu registrieren. Falls das Gesuch abgelehnt wird, bekommst du den bereits bezahlten Betrag als Gutschrift in deinem Kundenaccount zurück.

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