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Schweizer Domains: Strengere Regeln für .ch und .swiss

Schweizer Domains: Strengere Regeln für .ch und .swiss

Veröffentlicht am 20. Oktober 2026
  8 Min. Lesezeit
•  Aktualisiert am 20. Oktober 2026

Das Parlament will Schweizer Domains besser vor Missbrauch schützen: Eine SVP-Motion für strengere Regeln bei .ch und .swiss hat nun auch den Ständerat überzeugt. Wir ordnen ein, was das für Inhaber:innen und Registrare bedeutet, wann die Vorgaben gelten könnten und was du schon jetzt tun kannst.

Headerbild zum Blogbeitrag über die Motion zu verschärften Regeln für .swiss- und .ch-Domains. Das Schweizer Bundeshaus mit einem Lila Farbfilter dargestellt. Oben links stehen die beiden TLDs .swiss und .ch

Inhalt

Darum geht's

  • Die Motion 24.4393 verlangt, dass Schweizer Domains nur noch an eindeutig identifizierte Personen vergeben werden und dass sich Domains bei Missbrauch leichter sperren lassen.
  • Eine Motion ist ein Auftrag an den Bundesrat, noch kein Gesetz: Konkrete Pflichten für Inhaber:innen und Registrare gibt es erst nach einer Gesetzes- oder Verordnungsänderung.
  • Ein verbindliches Datum für das Inkrafttreten gibt es nicht, realistisch ist ein Zeitraum von mehreren Jahren.
  • Für Inhaber:innen von .ch- und .swiss-Domains lohnt es sich schon jetzt, die hinterlegten Kontaktdaten zu prüfen und aktuell zu halten.
  • Registrare müssen sich voraussichtlich auf Identifikationsprozesse, höhere Datenqualität und schnellere Reaktion auf Sperranweisungen einstellen.

Wer eine Domain registriert, gibt Name und Adresse an. Ob diese Angaben stimmen, wird heute aber nur eingeschränkt geprüft. Genau hier setzt die Motion an. Als Domain Manager bei hosttech stehe ich im regelmässigen Austausch mit Registries und sehe, wie unterschiedlich Missbrauchsfälle ablaufen: von Phishing-Seiten über gefälschte Onlineshops bis zu Domains, hinter denen niemand greifbar ist. In diesem Beitrag erkläre ich, was das Parlament beschlossen hat, was daraus folgt und was du jetzt tun kannst.

Was die Motion für Schweizer Domains fordert

Die Motion 24.4393 von Nationalrat Michael Götte trägt den Titel «Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung schweizerischer Domains». Eine Motion ist ein verbindlicher Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, eine Regelung auszuarbeiten. Sie ändert selbst noch nichts am geltenden Recht.

Inhaltlich geht es um zwei Punkte:

  • Identifikation: Schweizer Domains sollen nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden.
  • Sperrung: Missbräuchliche Domains sollen sich leichter sperren lassen. Heute ist das im Kern auf Phishing und Malware beschränkt.

Der Weg durchs Parlament verlief nicht geradlinig. Nach der Zustimmung des Nationalrats schwächte der Ständerat die Forderung zunächst ab. Die zusätzliche Identifizierungspflicht erschien der vorberatenden Kommission als «unverhältnismässig, vor allem auch im Vergleich zum möglichen zusätzlichen Sicherheitsgewinn». Befürchtet wurde ein hoher Zusatzaufwand sowohl für die Verwaltung als auch für Domain-Anbieter. Der Ständerat folgte dieser Einschätzung. Im Juni bestand jedoch der Nationalrat auf der Identifikationspflicht. Anfang Oktober 2026 hat der Ständerat der Motion schliesslich in dieser ursprünglichen Form zugestimmt, wie Motionär Michael Götte auf seiner Website berichtet. Der Auftrag an den Bundesrat steht damit.

Wie Schweizer Domains heute geschützt sind

Die Registrierung von .ch-Domains läuft über die Registry SWITCH und die akkreditierten Registrare, wie etwas hosttech. Bei .swiss ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) selbst die Registry. Die Sperrung missbräuchlicher Domains regelt die Verordnung über Internet-Domains (VID). Sie greift bisher bei Phishing und der Verbreitung von Schadsoftware (Malware), nicht aber bei anderen Betrugsformen.

Für .ch-Domains kann SWITCH aber auch jetzt schon eine Prüfung der Inhaberdaten veranlassen. Dies tut die Registry teils stichprobenmässig, aber auch bei Verdacht auf Missbrauch oder falsch eingetragene Daten. Wenn innerhalb von 10 Tagen nicht reagiert und die geforderten Dokumente (z.B. Ausweiskopie, Wohnsitzbestätigung, Handelsregisterauszug) eingereicht werden, wird die Domain gesperrt.

Aktuell läuft auch noch eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG). Sie war bis zum 17. September 2026 in der Vernehmlassung. Laut dem erläuternden Bericht des BAKOM soll die Bundespolizei fedpol bei begründetem Verdacht auf Betrug eine Domain für bis zu fünf Tage sperren lassen können. Eine längere Sperre bräuchte die Anordnung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts. Eine allgemeine Identifikationspflicht ist in dieser Revision nach Darstellung von Swico nicht enthalten. Hier könnte die Umsetzung der Motion eine Lücke füllen.

Zur Grössenordnung: Swico nennt rund 2,6 Millionen Domain-Inhaber:innen und etwa 310 000 Neuregistrierungen pro Jahr. Eine Identifikationspflicht betrifft also nicht eine Nische, sondern den ganzen Schweizer Domainmarkt.

Was aber zu beachten ist: Sowohl Registry als auch Registrare wie hosttech bestehen bereits heute darauf, dass Name, Adresse und E-Mail-Adresse bei allen Domains aktuell sind und zum Inhaber oder zur Firma passen.

Wann könnten die neuen Regeln für Schweizer Domains gelten?

Eine verbindliche Antwort gibt es nicht. Weder die Motion noch der Bundesrat nennen ein Datum. Ich trenne deshalb, was feststeht, und was meine Einschätzung ist.

Was feststeht

Der Bundesrat muss nun eine Vorlage ausarbeiten. Je nach Ausgestaltung braucht es eine Änderung des Fernmeldegesetzes, der VID oder beider. Danach folgen die üblichen Schritte: Vernehmlassung, Botschaft, Beratung in beiden Räten und die Referendumsfrist von 100 Tagen. Erst dann können Registries und Registrare die Vorgaben technisch und vertraglich umsetzen.

Meine Einschätzung zum Zeitplan

Das ist keine offizielle Angabe: Ich halte ein Inkrafttreten vor 2028 für unwahrscheinlich, eher später. Hinzu kommen praktische Fragen, etwa wie sich Unternehmen und ausländische Inhaber:innen unkompliziert identifizieren lassen. Solche Details entscheiden darüber, wie schnell eine Regel tatsächlich greift. Sobald der Bundesrat einen Entwurf in die Vernehmlassung schickt, wird der Zeitplan konkreter.

Was das für Inhaber:innen von .ch- und .swiss-Domains bedeutet

Aktuell musst du nichts ändern, deine Domains bleiben unverändert gültig. Die Motion spricht allgemein von «schweizerischen Domains», betrifft also .ch und .swiss gleichermassen. Wie die Identifikation im Detail aussieht, ist offen.

Vorbereiten kannst du dich trotzdem, vor allem mit sauberen Daten:

  • Kontaktdaten prüfen: Name, Adresse und E-Mail-Adresse müssen bei allen Domains aktuell sein und zum realen Inhaber oder zur Firma passen. Dies ist auch heute schon Pflicht seitens Registry und Registraren wie auch hosttech.
  • Inhaberschaft klären: Bei Firmendomains lohnt sich ein Blick darauf, ob die Domain auf das Unternehmen oder noch auf eine Privatperson oder einen früheren Dienstleister registriert ist.
  • Erreichbar bleiben: Ein Postfach, das niemand liest, wird zum Problem, sobald Rückfragen zur Identität oder Sperrungen anstehen. Du musst daher bei deiner Domain immer ein gültiges E-Mail-Postfach hinterlegt haben.

Welche Massnahmen Registrare voraussichtlich umsetzen müssen

Auch für Registrare gibt es noch keine verbindlichen Vorgaben. Aus dem Motionstext lassen sich aber drei Bereiche ableiten, die ich als wahrscheinlich einordne:

  • Identifikation bei der Registrierung: Registrare müssten Inhaber:innen eindeutig identifizieren. Je nach Regelung heisst das ein Abgleich mit Ausweis, E-ID oder Handelsregister.
  • Datenqualität: Bestehende Kundendaten müssten sich überprüfen und bei Bedarf nachfordern lassen.
  • Reaktion auf Sperrungen: Anweisungen von Behörden oder Registry müssten in kurzer Zeit umsetzbar sein, inklusive sauberer Prozesse für Rückfragen und Einsprachen.

Das betrifft auch Reseller, die Domains an ihre eigenen Kund:innen weitergeben. Wer in der Kette zwischen Registrar und Endkund:in steht, braucht Zugriff auf verlässliche Inhaberdaten. Wenn du Domains weiterverkaufst, lohnt sich daher ein Blick auf deine Prozesse. Informationen zum Domain-Reselling bei hosttech findest du auf unserer Reseller-Seite.

Fazit: Vorerst bleibt noch alles beim Alten

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, Schweizer Domains besser vor Missbrauch zu schützen: mit einer Identifikationspflicht und erweiterten Sperrmöglichkeiten. Heute gilt noch alles wie bisher, konkrete Pflichten entstehen erst mit einer Gesetzes- oder Verordnungsänderung. Realistisch ist ein Zeitraum von mehreren Jahren. Gepflegte Kontaktdaten und klare Inhaberverhältnisse sind die beste Vorbereitung, für Privatpersonen und Unternehmen genauso wie für Registrare und Reseller.

Und noch ein wenig aus dem Nähkästchen geplaudert: Aus diversen Gesprächen mit anderen Registraren geht ein einhelliger Tenor hervor: Wie viel die Motion letztlich verändern bzw. verbessern wird, ist fraglich. Viele Betrüge mit .ch-Domains laufen aktuell via Trustee-Services über legitime Schweizer Anschriften (oftmals Casinos). Auch nach den in der Motion geforderten Vorgaben könnten sich diese noch korrekt identifizieren und ihre «Geschäfte» weiterführen.

FAQ zu Schweizer Domains

Muss ich meine .ch-Domain jetzt identifizieren lassen?

Nein. Aktuell gibt es keine neue Pflicht. Die Motion ist ein Auftrag an den Bundesrat, noch keine Regel. Erst wenn Gesetz oder Verordnung angepasst sind, werden konkrete Pflichten und Fristen bekannt gegeben. Es ist aber auch bereits jetzt wichtig, dass deine Inhaberdaten korrekt und aktuell hinterlegt sind.

Gilt die Motion auch für .swiss-Domains?

Der Motionstext spricht von «schweizerischen Domains» und umfasst damit sowohl .ch als auch .swiss. Welche Details für .swiss gelten, hängt von der späteren Umsetzung ab, denn die Registry für .swiss betreibt das BAKOM.

Wann treten die neuen Regeln für Schweizer Domains in Kraft?

Ein Datum gibt es nicht. Der Bundesrat muss zuerst eine Vorlage ausarbeiten, danach folgen Vernehmlassung und parlamentarische Beratung. Aus meiner Einschätzung ist ein Inkrafttreten vor 2028 unwahrscheinlich.

Werden bestehende Domains gesperrt, wenn die Daten nicht stimmen?

Das kann bereits heute geschehen. SWITCH, die Registry für .ch-Domains, kann bei Verdacht oder auch einfach als Stichprobe eine Prüfung der Inhaberdaten veranlassen. Wird nicht innerhalb von 10 Tagen mit Einsendung der geforderten Dokumente reagiert, wird die Domain gesperrt. Es ist denkbar, dass die Regelungen verschärft werden. Aktuelle Kontaktdaten sind deshalb in jedem Fall sinnvoll.

Was ändert sich bei der Sperrung missbräuchlicher Domains?

Bisher sind Sperrungen im Wesentlichen auf Phishing und Malware beschränkt. Ausserdem hat SWITCH die Möglichkeit, nach gescheiterter Inhaber-Verifikation eine Domain zu sperren. Die Teilrevision des Fernmeldegesetzes sieht vor, dass fedpol bei Verdacht auf Betrug eine Domain für bis zu fünf Tage sperren lassen kann. Die Motion fordert darüber hinaus weitergehende Sperrgründe.

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