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Barrierefreiheit im Web: Was der European Accessibility Act für deine Website bedeutet

Barrierefreiheit im Web: Was der European Accessibility Act für deine Website bedeutet

Veröffentlicht am 16. Oktober 2025
  13 Min. Lesezeit
  Aktualisiert am 20. Oktober 2025

Seit Ende Juni verpflichtet der European Accessibility Act (EAA) zur Barrierefreiheit in digitalen Angeboten in Europa. Websites, Apps und Online-Shops müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Grundlagen und Umsetzungen des EAA sowie die Bedeutung für Website-Betreiber:innen in der Schweiz.

Headerbild des Blogbeitrags zur Barrierefreiheit im Web. Eine Person mit Kopfhörern arbeitet an einem Laptop, der mit einer Braillezeile verbunden ist. Die Hand der Person ertastet die Braillezeichen – ein Beispiel für barrierefreie Computerarbeit für sehbehinderte Menschen.

Inhalt

Darum geht's

  • Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet seit Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote in der EU.
  • Die Norm EN 301 549 und die WCAG 2.1 definieren die Anforderungen an barrierefreie Websites, Apps und Online-Shops.
  • Barrierefreiheit verbessert die Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen und bietet Unternehmen Wettbewerbsvorteile.
  • Auch Schweizer Unternehmen sind indirekt betroffen, wenn sie auf dem europäischen Markt aktiv sind.
  • Einige der Punkte, welche deine Website barrierefrei machen, sind: Bild-Alt-Texte, ausreichender Kontrast, eine klare Struktur, Tastaturbedienbarkeit und semantische HTML-Elemente.

Stell dir vor, du willst einkaufen gehen, aber die Ladeneingangstür ist so schmal, dass du mit deinem Rollstuhl nicht hineinkommst. Oder die Preisschilder sind so klein, dass du sie kaum entziffern kannst. Absurd, oder? Solche oder ähnliche Barrieren betreffen jedoch täglich Millionen Menschen in Europa – und leider bestehen auch online zahlreiche davon.

Damit das endlich anders wird, hat die EU den European Accessibility Act (EAA) verabschiedet. Er soll sicherstellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sind.

Der European Accessibility Act ist ein europäisches Gesetz, das von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Zusammen mit anderen Gesetzen und Regelungen bildet der EAA die rechtlichen Grundlagen für digitale Barrierefreiheit. Der Stichtag für die verbindliche Umsetzung der Anforderungen in den Mitgliedstaaten war der 28. Juni 2025. Das Thema Barrierefreiheit ist damit ein zentrales Anliegen der europäischen Gesetzgebung und bildet die Grundlage für inklusive digitale Angebote.

Was ist der EAA und ab wann gilt er?

Der European Accessibility Act ist eine Richtlinie, die 2019 durch die EU beschlossen wurde. Die Mitgliedstaaten mussten die europäischen Regelungen bis zum Stichtag, dem 28. Juni 2025, in nationales Recht umsetzen. Ab diesem Datum gilt: Neue Websites und digitale Services müssen barrierefrei gestaltet sein – sonst drohen Konsequenzen. Für bestehende Inhalte, welche vor diesem Stichtag publiziert wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030.

Qualitätsstandard EN 301 549

Die EN 301 549 ist die zentrale europäische Norm, wenn es um Barrierefreiheit von Websites und digitalen Produkten geht. Sie legt fest, welche Anforderungen Websites, Apps und andere digitale Angebote erfüllen müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind. Die EN 301 549 orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und fordert unter anderem, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. Für Unternehmen und Anbieter digitaler Dienstleistungen ist die Umsetzung dieser Norm verpflichtend, wenn sie ihre Produkte und Services in der EU anbieten. Wer die EN 301 549 beachtet, stellt sicher, dass die eigenen Websites und digitalen Produkte barrierefrei sind und von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Für wen gilt das Ganze?

Die Regeln des EAA betreffen vor allem wirtschaftlich relevante Angebote im Internet: Nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen fallen unter diese Regelungen. Das Angebots-Spektrum umfasst sowohl digitale als auch physische Angebote, die für verschiedene Nutzergruppen bereitgestellt werden. Barrierefreie Angebote müssen für alle Nutzer:innen zugänglich sein, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Unternehmen haben durch Barrierefreiheit auch die Möglichkeit, neue Kunden zu gewinnen.

Betroffen sind etwa:

  • Online-Shops
  • Banken und Finanz-Apps
  • Streamingdienste
  • E-Books
  • Kommunikationsplattformen
  • Software und mobile Apps

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende oder weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind meist ausgenommen. Aber: Auch für sie kann Barrierefreiheit ein echter Pluspunkt sein – schliesslich möchte niemand potenzielle Kund:innen ausschliessen.

Inwiefern betrifft der European Accessibility Act Unternehmen in der Schweiz?

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, hat der European Accessibility Act auch für Schweizer Unternehmen und Website-Betreiber:innen eine grosse Bedeutung. Viele Schweizer Firmen bieten ihre Produkte und Dienstleistungen nicht nur national, sondern auch auf dem europäischen Markt an. Daher sind sie indirekt verpflichtet, die Anforderungen des EAA einzuhalten, um weiterhin Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum zu behalten.

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards, wie sie im EAA und in der europäischen Norm EN 301 549 definiert sind, wird für Schweizer Unternehmen zunehmend zum Wettbewerbsvorteil. Für Informationen und Dienstleistungen des Gemeinwesens sowie konzessionierte Unternehmen gilt bereits seit 2020 der eCH-0059 Accessibility Standard. Dieser orientiert sich genau wie der EAA an internationalen Vorgaben, die eng mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 verknüpft sind. Mit dem Inkrafttreten des EAA rückt die Barrierefreiheit im Web nun auch für Privatunternehmen in den Fokus.

Auch wenn es in der Schweiz keine direkte gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des EAA gibt, ist die Berücksichtigung der Barrierefreiheit essenziell, um Abmahnungen oder den Verlust von Kunden in der EU zu vermeiden. Für Website-Betreiber:innen bedeutet das konkret: Digitale Angebote wie Websites, Online-Shops, mobile Apps oder elektronische Dokumente (beispielsweise PDF-Dokumente) sollten barrierefrei gestaltet sein, um Nutzer:innen mit unterschiedlichen Fähigkeiten einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.

Insgesamt ist der EAA für Schweizer Unternehmen ein wichtiger Impuls, die digitale Barrierefreiheit als festen Bestandteil ihrer Online-Strategie zu verankern und damit die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit ihrer Webangebote kontinuierlich zu verbessern.

Wie regeln unterschiedliche Länder den EAA

EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 Zeit, den EAA in nationale Gesetzgebung umzusetzen. Die Grundprinzipien des European Accessibility Act (EAA) sind europaweit gleich, weil sie von der EU-Richtlinie vorgegeben werden:

  • Geltungsbereich (Websites, Apps, E-Commerce, Banken, Transport usw.)
  • Orientierung an WCAG 2.1 (Level AA)
  • Startdatum 28. Juni 2025, mit Übergangsfrist für bestehende Produkte bis Juni 2030

Die länderspezifischen Umsetzungen unterscheiden sich aber teilweise stark in der Sanktionierung von Verstössen. Hier einige Beispiele, in welche Gesetzgebung der EAA in verschiedenen Ländern eingeflossen ist und welche Sanktionen dort bei Verstössen drohen.

Deutschland – Umsetzung und Sanktionen

In Deutschland wurde der EAA mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, ergänzt durch die BFSG-Verordnung (BFSGV), die konkrete Anforderungen festlegt.

Sanktionen bei Verstössen

  • Schwere Verstösse können mit Bussgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden.
  • Geringfügige Verstösse, etwa unvollständige Dokumentationen, können mit bis zu 10.000 € Strafe belegt werden.
  • Zusätzliche Massnahmen umfassen:
    • Marktausschlüsse, Produkt- oder Diensteverbote.
    • Klagen durch Verbraucher:innen oder Wettbewerber – insbesondere nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Österreich – Umsetzung und Sanktionen

In Österreich erfolgte die Umsetzung des EAA über das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) (Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen).

Sanktionen bei Verstössen

  • Für schwere Verstösse sind Bussgelder bis zu 80.000 € vorgesehen.
  • Für KMU und Mikrounternehmen gelten reduzierte Obergrenzen: bis zu 50.000 € bzw. bis zu 25.000 €, abhängig von Unternehmensgrösse und Schwere des Verstosses.
  • Darüber hinaus hat die zuständige Behörde – das Sozialministeriumservice – umfassende Kontrollbefugnisse und kann die Umsetzung von Massnahmen anordnen.

Frankreich – Umsetzung und Sanktionen

Schon seit 2005 gibt es in Frankreich das Gesetz «Loi Handicap» (Loi n° 2005-102), ergänzt durch den RGAA (Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité). Mit dem EAA wird das Ganze nun auch auf private Anbieter und digitale Dienste wie E-Commerce, Banken und Apps ausgeweitet.

Pflichten

  • Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung und eines mehrjährigen Umsetzungsplans.
  • Jährliche Fortschrittsberichte.
  • Angabe einer Kontaktmöglichkeit für Nutzer:innen, um Barrieren zu melden.

Kontrolle

Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten sind u. a. die DINUM (Direction interministérielle du numérique) und die Medienaufsicht ARCOM.

Sanktionen bei Verstössen

  • Bis zu 25.000 € für fehlende Erklärungen oder Pläne.
  • Bis zu 50.000 € für nicht barrierefreie öffentliche Websites.
  • Strafen können alle sechs Monate wiederholt werden, solange Mängel bestehen.

Italien – Umsetzung und Sanktionen

In Italien erfolgte die Umsetzung des EAA in nationales Recht bereits am 27. Mai 2022 durch das Decreto Legislativo Nr. 82.

Sanktionen bei Verstössen

  • Geldstrafen zwischen 5.000 € und 40.000 €, abhängig von der Schwere des Verstosses.
  • Für Konzerne mit über 500 Mio. € Jahresumsatz können Strafen bis zu 5 % des Jahresumsatzes fällig werden.
  • Zusätzlich drohen Rücknahme von Produkten, Korrekturauflagen oder Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass wirklich alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten, Einschränkungen oder Behinderungen – die Inhalte problemlos nutzen können. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen oder Nutzer:innen, die sich in einer ungewohnten Situation befinden, zum Beispiel bei starker Sonneneinstrahlung auf dem Smartphone. Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch eine einfache, intuitive Navigation, verständliche und klar strukturierte Inhalte sowie eine gute Lesbarkeit aus. Sie funktioniert zuverlässig auf verschiedenen Browsern, Betriebssystemen und mit assistiven Technologien wie Screenreadern. So wird sichergestellt, dass alle Nutzer:innen – egal mit welchen Fähigkeiten oder Einschränkungen – Zugang zu den gewünschten Informationen und Angeboten erhalten.

Typische Barrieren auf Websites

Barrieren auf Websites können ganz unterschiedlich aussehen und machen es vielen Menschen schwer oder sogar unmöglich, die Inhalte einer Seite zu nutzen. Typische Beispiele sind fehlende Alternativtexte für Bilder, sodass Screenreader-Nutzer:innen nicht erfahren, was auf einem Bild zu sehen ist. Auch unübersichtliche oder verwirrende Navigationsstrukturen, zu geringe Farbkontraste oder schwer verständliche Formulierungen stellen grosse Hürden dar. Formulare, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen, oder Videos ohne Untertitel sind weitere Barrieren, die besonders Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen oder Nutzer:innen mit temporären Einschränkungen betreffen. Um eine wirklich barrierefreie Website zu schaffen, ist es wichtig, diese Barrieren zu erkennen und gezielt zu beseitigen.

Was heisst das konkret für deine Website?

Barrierefreiheit bedeutet: Jede:r kann deine Inhalte nutzen – unabhängig von persönlichen Einschränkungen wie etwa einer Sehschwäche. Die barrierefreie Gestaltung und Entwicklung von Webseiten, Onlineshops und digitalen Produkten ist essenziell, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen zu gewährleisten. Ein Accessibility Audit ist ein wichtiger Schritt, um die Einhaltung der Anforderungen und die tatsächliche Zugänglichkeit der Seiten zu überprüfen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Mittel, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern.

Das beginnt bei einfachen Dingen wie:

  • Alt-Texte für Bilder, die den Bildinhalt beschreiben, damit Screenreader sie vorlesen können. Wichtig bei dekorativen Bildern: alt=»» leer lassen, damit Screenreader wissen, dass das Bild nur dekorativ ist.
  • Ausreichende Kontraste, damit Texte auch bei schwacher Sehkraft lesbar bleiben.
  • Semantische HTML-Elemente, um Überschriften, Buttons, Links und weitere Inhalts- und Strukturelemente auch für Screenreader erkennbar zu machen.
  • Strukturierte Überschriften und klare Linktexte, damit sich Besucher:innen orientieren können. Schreibe als Linktext etwa «zum Blogbeitrag», statt «Mehr erfahren», um das Ziel des Links klar zu machen. Bei Bilder-Links muss das Ziel im Bild-Alttext ersichtlich sein.
  • Tastaturbedienbarkeit, für alle, die keine Maus nutzen können. Wichtig dabei ist unter anderem ein «Skip to Content» Button, der beim ersten Drücken der Tab-Taste erscheint. Sonst muss bei jeder Unterseite die Navigation immer wieder durchgeklickt werden.
  • Untertitel für Videos, damit Inhalte auch ohne Ton verständlich sind.

Im Kern orientiert sich der EAA an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) – quasi der internationale Standard für barrierefreie Websites.

Wie prüfst du, ob deine Website schon bereit ist?

Keine Sorge: Du musst nicht gleich teure Gutachten bestellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Mittel, um die Barrierefreiheit deiner Website zu überprüfen. Eine professionelle Überprüfung, wie ein Accessibility Audit, kann dir gezielt aufzeigen, wo Handlungsbedarf besteht. Besonders wertvoll ist auch das Feedback von Nutzer:innen, da sie aus eigener Erfahrung auf Barrieren hinweisen können. Ein paar einfache Schritte helfen schon enorm:

  • Kostenlose Tools wie WAVE oder der Accessibility-Check in Google Lighthouse zeigen dir schnell, wo es noch hakt.
  • Screenreader ausprobieren: Mit NVDA (Windows, kostenlos) oder VoiceOver (Mac/iOS) erlebst du deine Website mal aus einer ganz anderen Perspektive.
  • Farben testen: Tools wie der WebAIM Contrast Checker prüfen deine Kontraste.
  • Feedback holen: Frag echte Nutzer:innen – sie entdecken oft Dinge, die dir selbst gar nicht auffallen.

Es gibt auch verschiedene Beratungsstellen und Stiftungen, welche Unterstützung bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit anbieten. Diese Beratungen helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen richtig zu verstehen und in die Praxis umzusetzen. So wird sichergestellt, dass digitale Angebote nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen.

Und wenn du Barrieren findest?

Keine Panik. Auch kleine Schritte bringen dich voran:

  1. Wichtige Basics zuerst: Alt-Texte ergänzen, Kontraste anpassen, Navigation prüfen.
  2. Content-Pflege anpassen: Beim nächsten Blogartikel oder Produkt-Upload die Barrierefreiheit gleich mitdenken.
  3. Plugins & Vorlagen nutzen: Viele CMS wie WordPress bieten Unterstützung für barrierefreies Design.
  4. Expert:innen einbinden, wenn’s komplizierter wird.

Das Entscheidende: Accessibility ist kein einmaliges Projekt, sondern Teil einer nachhaltigen Webstrategie. Barrierefreie Entwicklung und Gestaltung sollten immer im Rahmen eines durchdachten Konzepts erfolgen, um nachhaltige Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen zu gewährleisten. Es besteht kontinuierlicher Handlungsbedarf, die digitale Barrierefreiheit auf Webseiten und in Inhalten stetig zu verbessern.

Vorteile einer barrierefreien Website

Barrierefreiheit auf der eigenen Website zahlt sich in vielerlei Hinsicht aus. Unternehmen, die auf barrierefreie Websites setzen, erreichen eine grössere Zielgruppe – denn alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, können die Inhalte nutzen. Das verbessert nicht nur die Usability für alle Nutzer:innen, sondern stärkt auch das Image und die Reputation des Unternehmens. Zudem profitieren barrierefreie Websites oft von einer besseren Sichtbarkeit in Suchmaschinen, da Suchmaschinen barrierefreie Inhalte bevorzugen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist also nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern bietet auch echte Chancen: Sie eröffnet neue Märkte, steigert die Kundenzufriedenheit und zeigt gesellschaftliche Verantwortung. Wer frühzeitig in barrierefreie Websites investiert, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Kleiner Exkurs: Assistive Technologie

Assistive Technologien sind Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen dabei unterstützen, digitale Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel Screenreader, die Texte auf einer Website vorlesen, Braille-Zeilen für blinde Nutzer:innen, spezielle Tastatursteuerungen, Spracheingabe oder Vergrösserungssoftware für Menschen mit Sehbehinderungen. Diese Technologien ermöglichen es, Barrieren zu überwinden und den Zugang zu digitalen Inhalten zu erleichtern. Damit wirklich alle Menschen von digitalen Angeboten profitieren können, ist es entscheidend, dass Websites, Apps und andere Produkte mit assistiven Technologien kompatibel sind und deren Nutzung unterstützen.

Fazit: Pflicht und Chance zugleich

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Web für viele Unternehmen verbindlich. Bei Verstössen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen drohen empfindliche Bussgelder. Die neuen Regelungen treten mit voller rechtlicher Kraft in Kraft und machen die Einhaltung zur Pflicht für Unternehmen. Die Zugänglichkeit aller Inhalte und Funktionen für alle Nutzer:innen, unabhängig von Einschränkungen, ist damit gesetzlich vorgeschrieben. Es muss wirklich alles auf der Website barrierefrei zugänglich sein, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu entsprechen. Aber statt es nur als gesetzliche Hürde zu sehen, lohnt sich eine andere Perspektive: Barrierefreiheit erweitert deine Reichweite, verbessert die User Experience (UX) und zeigt, dass du niemanden ausschliessen willst.

Mit anderen Worten: Wer heute schon handelt, ist morgen klar im Vorteil.

5 schnelle Schritte zur barrierefreien Website

  1. Alt-Texte hinzufügen
    Beschreibe Bilder kurz und präzise, damit Screenreader sie verständlich wiedergeben können.
  2. Kontraste prüfen
    Sorge für ausreichend Unterschied zwischen Text und Hintergrund (z. B. mit dem WebAIM Contrast Checker).
  3. Klare Struktur verwenden
    Nutze Überschriften-Hierarchien (H1, H2, H3 …) und beschreibe Links eindeutig („Zum Warenkorb“ statt „Hier klicken“).
  4. Tastatur-Test machen
    Navigiere deine Website nur mit der Tabulatortaste – klappt alles ohne Maus, bist du auf dem richtigen Weg.
  5. Videos untertiteln
    Lade Untertitel oder Transkripte hoch, damit auch ohne Ton alles verständlich ist.

👉 Tipp: Mach dir zur Gewohnheit, diese Punkte bei jedem neuen Content zu prüfen – so bleibt deine Website dauerhaft barrierefrei.

Bitte beachte, dass dieser Blogbeitrag einen kleinen, uns relevant erscheinenden Auszug aus dem EAA, dessen Umsetzung und nötige Massnahmen beschreibt. Dieser ist weder vollständig noch ersetzt er den Rat einer Fachstelle oder eines Anwalts. Im Zweifelsfall empfehlen wir dir, deinen ganz speziellen Anwendungsfall rechtlich prüfen zu lassen, damit du auf der sicheren Seite bist.

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